Vogelbrutzeit & Vogelschutz
Wann ist Vogelbrutzeit und in welchem Zeitraum ist der Vogelschutz zu beachten?
Mit Beginn der Vogelbrutzeit am 01. März jeden Jahres sollten Sie Hecken und dichtes Strauchwerk nach Möglichkeit nicht mehr schneiden, wenn Sie auf die Vögel und Singvögel in Ihrer Nachbarschaft Rücksicht nehmen wollen.
Die Vogelbrutzeit beginnt offiziell mit dem 01. März und Endet mit dem 30. September, aber oft ist jetzt im April noch Gelegenheit, die Hecke zu schneiden. Prüfen Sie vor dem Schnitt sorgfältig, ob es schon bebrütete Nester in Ihrer Hecke oder den zu schneidenden Büschen gibt.
Im Bundesnaturschutzgesetz heißt es in Paragraph 39, dass in dieser Zeit Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze sowie Bäume nicht gefällt oder auf den Stock gesetzt, also abgeschnitten werden dürfen. Zugelassen sind aber schonendes Schneiden zur Pflege, Formerhaltung und zur Gesunderhaltung. ...lesen Sie hier den genauen Wortlaut im Gesetz
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